Recht auf freie Meinungsäusserung im Internet
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- Kategorie: Neue Medien
- Erstellt am Mittwoch, 10. November 2010 14:36
Das Bundesgericht hat im Fall des Schweizer Fernsehens SF entschieden, dass Kommentare unter den Quellenschutz fallen. Das heisst, dass der Datensatz, der die Identifizierung des Verfassers erlaubt, auch gegenüber einem Strafverfolger nicht herausgegeben werden muss. Es steht den Medien in Zukunft also frei, die Kommentatoren zu schützen oder nicht.
Und ergänzt dann seine eigene Meinung und Handhabung zum Thema:
Wir begrüssen das Urteil des Bundesgerichts, das den Entscheid über eine Datenfreigabe dem Portalbetreiber überlässt. Damit wird sich ein vorsätzlicher Rufmörder weiterhin nicht in hundertprozentiger Sicherheit wähnen können. Medienhäuser hingegen sind im Interesse aller Beteiligten dringend dazu angehalten, bei der Prüfung der Kommentare die grösstmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Das Thema ist sicherlich ambivalent, ich selber unterstütze die Haltung des Tagis. Äusserungen, wie sie in andern Foren (siehe letzter Absatz in diesem Artikel) zu finden sind, können nicht als Bereicherung der Medienwelt angesehen werden.


